Elternbrief : kostenloses warmes Mittagessen bei Anspruch auf das Bildungs-und Teilhabepaket

Liebe Eltern!

seit über einem Jahr hat die Corona-Pandemie auch hier in Deutschland unser Leben verändert. Geschlossene Geschäfte, Gaststätten, Schulen und Kindergärten sind die Folge. Familien, deren finanzielle Situation schwierig ist, erhalten auch weiterhin für ihre Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine der nachfolgenden Sozialleistungen beziehen und damit einen Anspruch auf das Bildungs-und Teilhabepaket besteht. Ansprechpartner für dieses Paket im Altenburger Land sind:

- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II (Hartz IV)

Zuständig: Jobcenter Altenburger Land, Telefon. 03447 580-787

- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII (Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt)

Zuständig: Landratsamt Altenburger Land, Telefon: 03447 586-737

- Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Zuständig: Landratsamt Altenburger Land, Telefon: 03447 586-764

- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz von der Familienkasse

Zuständig: Landratsamt Altenburger Land, Telefon: 03447 586-731

Hier bekommen Sie die Kostenübernahmeerklärung für den jeweiligen Essenanbieter.

Die meisten Essensanbieter bieten auch im Lockdown die Möglichkeit, über die Notbetreuung in Kindergärten oder Schulen das Mittagessen liefern und vor Ort abholen zu können. Das betrifft bei den meisten Essensanbietern auch Kinder, die nicht die Notbetreuung besuchen. Sprechen Sie als Erstes mit ihrem Essenanbieter!

Schwierig ist es derzeit, vor allem für die Kinder, die eine Regelschule oder ein Gymnasium besuchen und es dort keinerlei Notbetreuung gibt. Für die regionalen Essenanbieter stellt dies kein Problem dar. Für einige von Ihnen gibt es derzeit keine Möglichkeit, das warme Mittagessen über den bisherigen Essensanbieter zu erhalten. Dennoch kein Problem! Melden Sie sich vorab mit Ihrer Kostenübernahmeerklärung bei einem der nachfolgenden Anbieter:

- Firma Weigel, Telefon: 03447 313174 (Abholung nur in Altenburg) oder

- Firma Party-Hexe, Telefon: 03447 314633 (Abholung in Altenburg oder nach individueller Absprache auch an anderen Orten im Landkreis möglich)

- Menü- und Party Express Geithain, Telefon: 034341 18595 (Abholung in Langenleuba-Niederhain, Rositz, Wintersdorf oder Lucka möglich)

Dieser liefert vielleicht auch an Ihren Wohnort, an eine Kita oder Schule. Dort können Sie dann das kostenlose Essen abholen. Gegen Vorlage der Kostenübernahmeerklärung einer der oben genannten Stellen kann der Anbieter dann direkt seine erbrachten Leistungen bei uns abrechnen.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an Ihre Kita, Schule, Schulsozialarbeiter oder Beratungsstelle.

 Impressum: Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Grundsicherung, Wohngeld und sonstige Leistungen, PF 1165, 04581 Altenburg, Telefon: 03447-586-0, E-Mail. landratsamt@altenburgerland.de www.altenburgerland.de Stand: März 2021

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