Meldepflicht bei Krankheit

                                                                                                                                                     Altenburg, am 7.8.2024

 

Sehr geehrte Eltern / Sorgeberechtigte,

 

falls Ihr Kind nicht in der Lage ist (Krankheit, anderer Grund) die Schule oder den Hort zu besuchen, melden Sie sich bitte bis 8 Uhr in der Schule telefonisch (03447 31 13 49).

Wenn dies nicht geschieht, rufen die Sekretärinnen Sie an und gegebenenfalls alle angegebenen Notfallnummern.

Sollte der Fall eintreten, dass niemand erreicht wird und das Kind immer noch fehlen sollte, sind wir zum Wohle Ihres Kindes dazu verpflichtet, die Polizei zu informieren.

Damit nehmen wir unseren Schutzauftrag und die Aufsichtspflicht gegenüber Ihres Kindes wahr.

 

_______________________

B. Rohland

Schulleiterin

 

Name des Kindes: __________________________________

Klasse: ____________

Unterschrift Eltern / Sorgeberechtigte: ___________________

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